Organisation

Das Kranzlingfest Haslach wird durch den Sportverein Haslach und Helfern organisiert!

An den 4 Tagen sind ca. 300 Mitarbeiter bemüht, euch ein grandioses Fest zu bereiten. Auch wenn es mal stressig wird, hoffen wir den bestmöglichen Service bieten zu können und unser Lächeln niemals zu verlieren.

Festordnung

Diese Festordnung gilt auf dem Festgelände und den dazugehörigen Parkplätzen.

  1.   Mit dem Kauf der Eintrittskarte nimmt der Besucher die Festordnung zur Kenntnis und unterwirft sich dieser.
  2. Der Aufenthalt am Festgelände ist nur mit gelöster Eintrittskarte/One-Way-Ticket erlaubt (ausgenommen Frühschoppen mit freiem Eintritt) erlaubt.
  3.  Die Mitnahme von alkoholischen Getränken aller Art in das Veranstaltungsgelände (einschl. Parkplätze) ist untersagt.
  4.  Der Besucher erklärt sich mit Kontrollen einverstanden.
  5. Wer beim Konsum von alkoholischen Getränken im Parkplatzbereich angetroffen wird, erklärt sich mit der Abnahme dieser Getränke ohne Ersatzanspruch einverstanden.
  6. Wer am Festgelände Unruhe stiftet, an einer Rauferei beteiligt ist oder sonst die Ordnung stört, kann ohne Ersatz des Eintrittsgeldes vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Der weitere Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann verweigert werden.
  7. Zutritt zum Festgelände am Abend nur über 15 Jahren.
  8. Jugendliche unter 16 Jahren müssen ohne Aufforderung das Festgelände um 24:00 Uhr verlassen.
  9. Das Rauchen ist in allen Gastronomiezelten behördlich verboten

Jugendschutz

Zu den Abendveranstaltungen am Kranzlingfest gilt kein Zutritt unter 15 Jahren!

Ausgehzeiten ohne Aufsichtsperson
mit Zustimmung der Eltern:
>> Unter 14 Jahren / 5:00 – 22:00 Uhr
>> Mit 14 und 15 Jahren //  5:00 – 24:00 Uhr
>> Ab 16 Jahren unbegrenzt

Ausgehzeiten mit Aufsichtsperson,
(die Aufsichtsperson muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorweisen können):
>> Ohne Zeitliche Begrenzung

Alkohol und Nikotin unter 16 Jahren:
>>  Verboten 

Alkohol und Nikotin
unter 18 Jahren:

>> Verboten sind: Harte Getränke und Alkopops.
>> Verboten ist das Rauchen von Tabakerzeugnissen, Wasserpfeifen,
>> E-Shishas, E-Zigaretten und die dafür notwendigen Stoffe,
>> die als Tabakersatz oder Tabakzusatz zur Verbrennung
>> oder Verdampfung dienen.

Altersnachweis:
>> Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr Alter nachweisen können. 

Als Altersnachweis gilt:
>> Amtliche Bescheinigung (Personalausweis, Pass, Führerschein) 

Offizielle Webseite des Landes Oberösterreich:
http://www.jugendschutz-ooe.at/ 

Jugendservice Rohrbach
http://www.jugendservice.at/rohrbach